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Der Holiday Extras-Blog bei TRAVELBOOK BlogStars

Flugverspätung: Eure Rechte und was Ihr tun könnt

Kennt Ihr das? Ihr steht pünktlich am Check-in und Euer Flug hat Verspätung. Zunächst bleibt Euch nichts weiter übrig als abzuwarten. In diesem Beitrag sehen wir uns an, wann Ihr Anspruch auf Erstattung habt und was Ihr bei Flugverspätungen nach dem Urlaub tun könnt.

Euer Flug hat Verspätung und die Uhr tickt

Wann eine Verspätung vorliegt

Zu spät ist zu spät? Ganz so einfach ist es im rechtlichen Sinne leider nicht. Deshalb sollten wir uns zuerst darüber im Klaren sein, ab welchem Zeitpunkt wir von einem verspäteten Flug sprechen. Das ist wichtig, bevor wir Ersatzansprüche geltend machen wollen.

In der EU (Start- oder Landeflughafen bzw. Sitz der Gesellschaft) gilt ein Flug ab zwei Stunden Verzögerung als verspätet. Dann nämlich muss die Fluggesellschaft die Passagiere kostenfrei mit Snacks und Getränken versorgen. Berufen könnt Ihr Euch im Zweifelsfall auf die EU-Fluggastrechte-Verordnung 261/2004. Diese findet übrigens nicht nur auf individuell gebuchten Flügen Anwendung, sondern auch bei Pauschalreisen. Wartet Ihr deutlich länger als zwei Stunden auf Euren Flug, seid Ihr im Bereich finanzieller Erstattungen angekommen. Nach fünf Stunden Flugverspätung könnt Ihr sogar kostenlos stornieren.

Entschädigungen bei verspäteten Flügen im Einzelnen

Ab drei Stunden Verspätung habt Ihr das Recht eine Entschädigung zu fordern, soweit die Airline selbst Verursacher ist. Maßgeblich hierbei ist immer die Ankunftszeit des Flugzeugs. Die Ausgleichszahlungen sind dabei nach Streckenlänge gestaffelt. Zwischen 250 und 600 € pro Person sind für Euch drin.

  • unter 1.500 km: 250 €
  • zwischen 1.500 und 3.500 km: 400 €
  • über 3.500 km: 600 €

Dabei spielt es keine Rolle, wieviel Ihr ursprünglich für Euren Flug bezahlt habt. Somit sind auch Billigflieger nicht ausgenommen. Unabhängig davon, ob Euch Erstattungen zustehen oder nicht, habt Ihr das Recht auf Verpflegung wie Getränke oder Mahlzeit. Dazu zählt auch Kommunikation wie z. B. ein Telefonat, ein Fax oder eine E-Mail.

Bei Flugverspätung aktiv werden

Wie geht Ihr nun bei einer Flugverspätung vor? Haltet Euch an die folgende Check-Liste:

  • Beharrt am Flughafen vor Ort auf Versorgungsleistungen
  • Holt Euch beim Personal der Fluggesellschaft eine Bestätigung über den Verspätungsgrund
  • Nehmt alle Belege über zusätzliche Ausgaben mit
  • Tauscht Euch mit betroffenen Mitreisenden aus

Ihr wendet Euch mit Euren Ansprüchen immer an diejenige Airline, die den Flug rechtzeitig hätte ausführen sollen. Das gilt unabhängig davon, wo Ihr den Flug letztendlich gebucht habt. Die Frist nach der Flugverspätung Entschädigung zu beantragen, beträgt drei Jahre. Länger sollte die Flugreise nicht zurückliegen. Ihr könnt Euch auch Unterstützung von Fluggast-Portalen wie Fairplane oder Flightright holen. Wem das Streiten zu langwierig ist, kann seine Ansprüche auch weiterverkaufen.

Höhere Gewalt: Keine Haftung der Airline bei Flugverspätung

Wie gesagt: die befördernde Airline muss nur haften, wenn sie selbst für die Verspätung verantwortlich ist. Ursache kann z. B. ein technischer Defekt sein. Große Ausnahme dagegen sind sogenannte außergewöhnliche Umstände. Treten diese ein, muss die Airline keinerlei Ausgleichszahlungen leisten, da sie Unpünktlichkeiten in diesen Fällen nicht vermeiden kann. Das hat jedoch nichts mit der Verpflegung vor Ort zu tun. Solche Ausnahmezustände sind z. B.:

  • Streiks
  • Unwetter
  • Gefahr im Verzug, gesperrter Luftraum oder Akute Terrorwarnungen

Wir hoffen, Ihr konntet einen Einblick in Eure Rechte bei einer Flugverspätung gewinnen. Gleichzeitig wünschen wir Euch natürlich einen pünktlichen und reibungslosen Flug.


Ein Artikel von Aleksandar Pakusevski. Münchner Online Redakteur mit großem Interesse an politischen Zusammenhängen.
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