Deine Hilfe bei Flugausfällen und Flugverspätungen
Hast du kürzlich oder im Laufe der letzten 3 Jahre eine Flugverspätung von mindestens 3 Stunden erlebt oder wurde dein Flug sogar annulliert? Dafür hast du bis heute keine Entschädigung erhalten? Dann hast du jetzt die Möglichkeit, bis zu 600€ pro Person einzufordern.
In 3 Schritten zum Erfolg
Die Vorteile
Anti-Panik-Paket bei Flugverspätung oder -ausfall
Lieber den vollen Betrag erhalten? Für nur 5,99 Euro kannst du bei uns das Anti-Panik-Paket bei Flugverspätung/-ausfall "Airhelp+" vorab hinzubuchen. Der Vorteil ist, dass du 100% der Entschädigung bekommst und dir die Provision sparst. Du kannst das Produkt bei jeder Parkplatz- oder Hotelbuchung bei Holiday Extras bequem auswählen. Es wird dir automatisch im zweiten Schritt nach der Wahl des Parkplatzes oder Hotels im Buchungsverlauf als Vorschlag angezeigt. Abgesichert sind alle Flüge, die unter derselben Buchungsnummer gebucht sind.
Kennst du deine Fluggastrechte?
Wenn sich dein Flug mehr als 3 Stunden verspätet, kannst du bis zu 600€ zurückfordern. Laut EU-Gesetz sind Fluggesellschaften dazu verpflichtet, bei einer Nichtbeförderung, bei Annullierung oder einer großen Verspätung eine Entschädigung zu zahlen. Am nervigsten für den eigenen Urlaub ist natürlich die Annullierung des Flugs. Die Fluggesellschaft muss dich mindestens 14 Tage vorher darüber informieren. Ist das nicht der Fall, hast du in der EU laut der Europäischen Verordnung einen Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung. Einige Faktoren sind hierfür entscheidend. Unser Partner Airhelp hat den Überblick und nimmt dir die Arbeit ab. Für diesen Aufwand behält er ca. 35% deines Anspruchs als Aufwandsentschädigung.
Entschädigung bei Flugverspätung
Du erhältst bei einer Flugverspätung eine Entschädigung, wenn sich dein Flug um mehr als 3 Stunden verspätet. Die Höhe der Entschädigung bei Flugverspätung richtet sich dabei nach der Flugstrecke und kann bis zu 600€ betragen. Die Zeit bezieht sich dabei jedoch auf die Ankunfts- und nicht auf die Abflugverspätung. Zudem muss die Fluggesellschaft für die Verspätung verantwortlich sein. Entscheidend ist dabei der Zeitpunkt, wann mindestens eine Flugzeugtür geöffnet wird und die Fluggäste aussteigen dürfen.
Kurzstrecke bis 1.500 km | Mittelstrecke bis 3.500 km | Langstrecke ab 3.500 km |
z.B. Berlin - München | z.B. Berlin - Lissabon | z.B. Berlin - Abu Dhabi |
250 EUR | 400 EUR | 600 EUR |
Versorgungsleistung bei Flugverspätungen
Kommt es auf Grund der Verspätung zu langen Wartezeiten am Flughafen, muss die Airline ihre Gäste mit kostenlosen Getränken und Snacks versorgen. Je nach Flugstrecke beginnt die Versorgungsleistung ab einer bestimmten Abflugverspätung. Diese haben wir für dich übersichtlich zusammengestellt:
Kurzstrecke | Ab 2 Stunden Abflugverspätung | Airline muss Versorgungsleistungen anbieten |
Mittelstrecke | Ab 3 Stunden Abflugverspätung | Airline muss Versorgungsleistungen anbieten |
Langstrecke | Ab 4 Stunden Abflugverspätung | Airline muss Versorgungsleistungen anbieten |
Alle Strecken | Ab 5 Stunden Abflugverspätung | Reisende können vom Flug zurücktreten. Die Airline muss den Flugpreis erstatten. |
Alle Strecken | Abflug am nächsten Tag | Reisende haben Anspruch auf eine Hotelübernachtung inkl. Hin- und Rückfahrt zum Flughafen. |
Bietet dir die Fluggesellschaft nichts an, kaufst du dir einfach selbst etwas zu essen und trinken. Bewahre die Rechnungen auf, um sie dann bei der Airline einzureichen.
Was soll ich bei einer Flugverspätung tun?
Solltest du von einer Flugverspätung betroffen sein, dann dokumentiere diese genau. Das hilft dir später, deine Interessen gegenüber der Airline durchzusetzen. So dokumentierst du die Flugverspätung am besten:
⇨ Fotografiere die Abflugtafel, die die Flugverspätung anzeigt.
⇨ Lass dir den Grund und die Dauer der Verspätung schriftlich bestätigen.
⇨ Schreib dir die tatsächliche Ankunftszeit am Zielort auf.
⇨ Sammle alle Belege für deine Ausgaben im Zusammenhang mit der Flugverspätung (z.B. Getränke, Mahlzeiten, Hotelrechnung, Transportkosten).
⇨ Zusätzlich bei Pauschalreisen: Kontaktiere deinen Reiseveranstalter.
Entschädigung bei Flugausfall oder Umbuchung des Fluges
Am nervigsten für den eigenen Urlaub ist natürlich die Annullierung des Fluges. Dabei stellt sich die Frage: Flug storniert - Geld zurück? Die EU-Fluggastrechte-Verordnung 261/2004 hat auch diesen Fall geregelt. Die Fluggesellschaft muss dich mindestens 14 Tage vorher über eine Annullierung oder Umbuchung informieren. Ist das nicht der Fall, hast du in der EU einen Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung. Wirst du sehr kurzfristig über eine Annullierung oder Umbuchung deines Fluges informiert, dann hast du sowohl Anrecht auf eine Entschädigung als auch auf eine Ticketerstattung. Das gilt aber nur, wenn die Fluggesellschaft daran Schuld ist und dir auch keinen Ersatzflug anbietet.
Ankündigung | Anforderungen | |
14 Tage vor dem Abflugtag | Keine | |
7-13 Tage vor dem Abflugtag | Der Ersatzflug darf nicht mehr als 2 Stunden vor dem ursprünglichen Flug starten und muss mit weniger als 4 Stunden Verspätung ankommen. |
|
Weniger als 7 Tage vor dem Abflugtag | Der Ersatzflug darf nicht mehr als 1 Stunde vor dem ursprünglichen Flug starten und muss mit weniger als 2 Stunden Verspätung ankommen. |
Verpasster Anschlussflug - was nun?
Verpasst du deinen Anschlussflug wegen der Verspätung des vorhergehenden Fluges, dann hast du oft auch dann Anspruch auf Entschädigung, wenn der Anschlussflug außerhalb Europas stattfindet. Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um eine Entschädigung bei verpassten Anschlussflügen zu erhalten, findest du hier:
⇨ Alle Flüge müssen zusammen gebucht worden sein.
⇨ Die Flugstörung muss gemäß der Verordnung EG 261 entschädigungspflichtig sein.
⇨ Schreib dir die tatsächliche Ankunftszeit am Zielort auf.
⇨ Mindestens einer der Flüge muss aus einem EU-Land starten oder in einem landen und gleichzeitig muss die Airline ihren Hauptsitz in der EU haben.
⇨ Die Fluggesellschaft muss für den verpassten Anschlussflug verantwortlich gemacht werden können.
⇨ Die Verspätung am Zielflughafen muss mindestens 3 Stunden betragen.
Welche Reiserouten sind entschädigungspflichtig?
Laut der EU-Fluggastrechte-Verordnung 261/2004 hast du Anrecht auf Entschädigung bei allen Flügen, die in der EU starten. Bei Flügen, die außerhalb der EU starten, aber in der EU landen, hast du nur dann ein Recht auf Entschädigung, wenn die Fluggesellschaft ihren Hauptsitz in der EU hat.
Reiseroute | EU-Fluggesellschaft | Nicht-EU-Fluggesellschaft |
Start und Ziel innerhalb der EU | abgedeckt | abgedeckt |
Start innerhalb der EU, Ziel außerhalb der EU | abgedeckt | abgedeckt |
Start außerhalb der EU, Ziel innerhalb der EU | abgedeckt | nicht abgedeckt |
Start und Ziel außerhalb der EU | nicht abgedeckt | nicht abgedeckt |
Flugausfall wegen Unwetter
Eine Entschädigung bei Flugausfall wegen Unwetter bekommst du im Regelfall nicht. Denn dies fällt in den Bereich "Außergewöhnliche Umstände". Oft versucht sich die Airline jedoch auch bei anderen Problemen damit herauszureden, dass es sich um außergewöhnliche Umstände gehandelt hat. Denn so versucht sie die Entschädigungsleistung zu umgehen. Aber nicht jeder Umstand ist auch außergewöhnlich. Wir haben für dich übersichtlich zusammengefasst, was als solcher zählt und was nicht.
Wichtig für dich zu wissen: Die Airline ist in der Beweispflicht.
Ja - Fluggesellschaft ist verantwortlich | Nein - Fluggesellschaft ist nicht verantwortlich | |
Technische Probleme | Fluglotsenstreik | |
Streik des Airline Personals | Unwetter | |
Wirtschaftliche Probleme der Airline | Politische Krisen | |
Personalmangel | Blitzschlag | |
Nichteinhaltung der Ruhezeiten des Personals | Vogelschlag | |
Naturkatastrophen | ||
Flughafen- und Luftraumsperrungen | ||
Grenzschließungen | ||
Ausfall aller Abfertigungssysteme und Computer am Terminal | ||
Medizinische Notfälle | ||
Flugausfall bei Streik - wer zahlt?
Streiken die Flugsicherung, das Flughafenpersonal oder die Mitarbeiter der Airline, hast du Anspruch auf einen Ersatztransport zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Bei langen Wartezeiten am Flughafen hast du zudem Anspruch auf Versorgungsleistungen (Snacks, Erfrischungen, ggf. Hotelübernachtung). Verspätet sich der Abflug um mehr als 5 Stunden, hast du das Recht auf Rücktritt vom Flug und Erstattung des Ticketpreises. Streikt das Personal der Fluggesellschaft, hast du Anspruch auf Entschädigung bei Flugausfall oder langer Verspätung. Dies fällt dann nicht mehr unter außergewöhnliche Umstände. Bei einem Streik muss immer die Airline beweisen, dass es sich um einen außergewöhnlichen Umstand gehandelt hat. Dabei wird abgewogen, ob der Streik den normalen Geschäftsbetrieb zuzuordnen ist oder ob die Situation für die Fluggesellschaft beherrschbar war.
Flug gestrichen wegen Corona
Bei direktem Zusammenhang mit Corona, wie zum Beispiel bei Flugverboten oder behördlichen Einschränkungen, gibt es keine Entschädigung. Dies fällt unter außergewöhnliche Umstände, da die Fluggesellschaft darauf keinen Einfluss hat. Man hat aber trotzdem Anspruch auf Erstattung der Ticketkosten oder auf einen Ersatzflug, sobald die Flüge neu geplant werden. Wird der Flug aber aus wirtschaftlichen Gründen (z.B. geringe Auslastung) abgesagt, dann steht dir eine Entschädigung zu.
Airhelp - der schnelle Weg zur Entschädigung bei Flugausfall
Du hast den Durchblick im ganzen Rechte-Dschungel verloren? Unser Partner Airhelp hat den Überblick und nimmt dir die Arbeit ab. Für diesen Aufwand behält er ca. 35% deines Anspruchs als Aufwandsentschädigung. In nur 3 einfachen Schritten gelangst du an deine dir zustehende Entschädigung.
1. Informationen zu deinem verspäteten oder annullierten Flug eingeben
2. Anfrage wird geprüft und dein Recht gegenüber der Airline durchgesetzt
3. Bis zu 600 Euro Entschädigung (abzgl. Provision) erhalten
Aktuelle Abflugzeiten
Du bist gerade auf dem Weg zum Flughafen? Du weißt aber nicht, ob dein Flug pünktlich ist oder du dich auf eine Verspätung einstellen musst? Hier findest du alle Flugzeiten nach Abflughäfen sortiert:
Top Tipp!
Für nur 5,99 Euro kannst du bei bei Holiday Extras "Airhelp+" bei Flugverspätung/-ausfall ganz einfach bei deiner Parkplatz- oder Hotelbuchung vorab mit hinzufügen. Es wird dir automatisch im zweiten Schritt nach der Wahl des Parkplatzes oder Hotels im Buchungsverlauf als Vorschlag angezeigt. Abgesichert sind alle Flüge, die unter derselben Buchungsnummer gebucht sind. So kannst du vorab deine Flüge absichern und im Fall der Fälle erledigen wir für dich den Papierkram und du bekommst 100% der Entschädigung zurück.