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Allgemeine Geschäftsbedingungen



Holiday Extras GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geschäftsbedingungen für die Vermittlung von Hotels, Parkplätzen, Flughafen-Lounge-Aufenthalten und Ferienhäusern sowie Mietbedingungen für das Einstellen von Fahrzeugen auf eigenen Parkplätzen

„Holiday Extras" ist eine Marke der Firma HOLIDAY EXTRAS GMBH (Nähere Firmenangaben: Siehe Impressum am Ende dieser Bedingungen).

Das Angebot sämtlicher Leistungen erfolgt über den Online-Shop auf den Webportalen der HOLIDAY EXTRAS GMBH wie folgt:

I. Leistungsvermittlung:

HOLIDAY EXTRAS GMBH vermittelt folgende Leistungen im Wege der entgeltlichen Geschäftsbesorgung gem. §§ 675, 631 BGB als bloßer Leistungsvermittler fremder Leistungsanbieter:

  • Hotelunterkünfte,
  • Parkplatzleistungen ggf. nebst Shuttle(Transfer-)leistungen,
  • Flughafen-Loungeaufenthalte,
  • Ferienobjektvermietung,
  • Fährbeförderungsleistungen
  • und Mietwagenleistungen

Die HOLIDAY EXTRAS GMBH handelt hier - außer in den Fällen der nachstehenden Ziffer III. – keinesfalls selbst als leistungsverantwortlicher Anbieter dieser Leistungen.

Im Rahmen ihres Tätigwerdens im Rahmen dieser Ziffer I wird die HOLIDAY EXTRAS GMBH der Einfachheit halber nachstehend mit der Markenbezeichnung „Holiday Extras“ bezeichnet.

Für den im Auftragsfalle zwischen Ihnen (nachstehend "Kunde" genannt) und Holiday Extras zu Stande kommenden Vermittlungsvertrag gelten, soweit wirksam vereinbart, die Vermittlungsbedingungen in nachstehendem Abschnitt A.

Daneben gelten soweit wirksam vereinbart:

  • bei vermittelten Hotelunterkunfts- und Parkplatzbuchungen- (ggf. nebst Shuttle Transfers) sowie bei vermittelten Flughafen-Loungeaufenthalten die Leistungs-AGB des jeweils vermittelten Anbieters (siehe: https://www.holidayextras.de/terms-and-conditions-supplier.html ) mit der Ausnahme, dass im Hinblick auf diesbezügliche kundenseitige Stornierungen und Umbuchungen die nachstehenden Regelungen unter Ziffer 7 dieser Vermittlungsbedingungen vorrangige Geltung vor den Regelungen der Leistungs-AGB des jeweils vermittelten Anbieters haben.

  • bei vermittelten Ferienhäusern, Mietwagen und Fähren die in der Buchungsstrecke mittels Hyperlink dargestellten Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweils vermittelten Anbieters.

II. Versicherungsvermittlung:

HOLIDAY EXTRAS GMBH tritt im Rahmen des Angebots von Versicherungsleistungen ausschließlich vermittelnd als gebundener Versicherungsvertreter nach § 34d Absatz 7 der Europ Assistance SA auf (Ausschließlichkeitsvertreter).

Auch im Rahmen ihres Tätigwerdens im Rahmen dieser Ziffer II wird die HOLIDAY EXTRAS GMBH der Einfachheit halber nachstehend mit der Markenbezeichnung „Holiday Extras“ bezeichnet. Im Auftragsfalle kommt hier zwischen Ihnen und Holiday Extras ein Vermittlungsvertrag zustande. Im Hinblick auf die von Holiday Extras vermittelten Versicherungsleistungen gelten die in der Buchungsstrecke mittels Hyperlink dargestellten Allgemeinen Versicherungsbedingungen des vermittelten Versicherers.

III. Eigene Parkplatzleistungen:

Schließlich bietet die Firma Holiday Extras GmbH unter dem Namen Airparks am Standort Frankfurt Lärchenstrasse Parkplatzleistungen als eigene vertragliche Leistungen an.

Nachstehend wird die HOLIDAY EXTRAS GMBH im Rahmen ihres Tätigwerdens gem. dieser Ziffer III unter der Markenbezeichnung „Airparks“ bezeichnet.

Soweit Parkplatzleistungen und/oder Shuttle-Leistungen demnach von der Holiday Extras GmbH nicht vermittelt werden, sondern unter der Marke Airparks am Standort Frankfurt Lärchenstrasse als eigene Leistungen der Holiday Extras GmbH angeboten werden, gelten, soweit wirksam vereinbart, die Vertragsbedingungen für Parkplatzleistungen in Abschnitt B.

Bitte lesen Sie die jeweiligen Bedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch.

Abschnitt A. Vermittlungsbedingungen

1. Stellung von Holiday Extras, Geltungsbereich dieser Vermittlungsbedingungen

1.1 Holiday Extras vermittelt als rechtsgeschäftlicher Vertreter der jeweiligen Anbieter der vermittelten Leistung (Unterkunft, Parkplatz, Shuttle) einen Vertrag zwischen dem Kunden und dem Hotel, bzw. dem Loungebetreiber, dem Ferienhausanbieter, dem Mietwagen, der Fährgesellschaft oder dem Parkplatzbetreiber, nachstehend einheitlich „Anbieter“ genannt.

1.2. Holiday Extras hat demnach ausschließlich die Stellung eines Vermittlers. Sie ist bezüglich der gebuchten und vermittelten Leistung nicht zur Leistungserbringung verpflichteter Vertragspartner des Kunden. Sie ist insbesondere nicht Reiseveranstalter im Sinne der §§ 651a-m BGB. Dies gilt nicht, soweit Holiday Extras nach den Grundsätzen des §651a Abs. 2 BGB und den entsprechenden Grundsätzen der Rechtsprechung den Anschein erweckt, vertraglich vorgesehene Leistungen als eigene Leistungen zu erbringen.

1.3. Durch die vorstehenden Bestimmungen bleibt die Haftung von Holiday Extras als Vermittler unberührt.

1.4. Die Bestimmungen über die Vermittlerstellung von Holiday Extras gelten ebenfalls nicht, soweit vertraglich vereinbart ist, dass Holiday Extras Parkplatzleistungen oder Shuttle-Leistungen als eigene Leistungen erbringt. Insoweit wird auf die Bestimmungen in Abschnitt B. verwiesen.

2 Anzuwenden Vorschriften

2.1. Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und Holiday Extras finden für den Vermittlungsvertrag, soweit wirksam vereinbart, in erster Linie diese Vermittlungsbedingungen, hilfsweise die Vorschriften über die entgeltliche Geschäftsbesorgung der §§ 675, 631 ff. BGB und im übrigen ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

2.2. Auf das Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und den vermittelten Anbieter finden, soweit zwischen diesem Anbieter und dem Kunden rechtswirksam vereinbart, deren Geschäftsbedingungen und im übrigen die für das entsprechende Vertrags- und Rechtsverhältnis geltenden gesetzlichen Bestimmungen Anwendung.

2.3. Diese Vermittlungsbedingungen sowie deutsche gesetzliche Vorschriften gelten nicht, soweit in auf das Vertragsverhältnis mit dem Kunden anwendbaren internationalen Abkommen oder EU-Vorschriften zwingende abweichende Regelungen enthalten sind oder soweit sich nach solchen Vorschriften der Kunde, der Angehörige eines Mitgliedstaates der EU ist, auf für ihn günstigere Vorschriften seines Wohnsitzlandes berufen kann.

3 Vertragsabschluss des Vermittlungsvertrages und Vertragsabschluss mit dem Anbieter der vermittelten Leistung, Haftung der Buchungsperson

3.1. Für alle Buchungswege gilt: a) Der Kunde hat für die vertraglichen Verpflichtungen aller anderen Personen aus dem Vermittlungsvertrag und aus dem Vertrag mit dem Anbieter der jeweiligen Leistung wie für seine eigenen Verpflichtungen einzustehen, soweit er diese Mithaftung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. b) Wird die Buchung durch eine rechtsfähige juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts (Unternehmen, Verein, Behörde usw.) vorgenommen, so wird, soweit die Buchung nicht ausdrücklich als rechtsgeschäftlicher Vertreter einer oder mehrerer bestimmter natürlicher Personen vorgenommen wird, Vertragspartner des Vermittlungsvertrages und des vermittelten Vertrages ausschließlich die jeweilige juristische Person.

3.2. Für die Buchung, die mündlich (z.B. im Reisebüro), telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder per Telefax erfolgt, gilt: a) Mit der Annahme des Buchungsauftrages (Vermittlungsauftrages) durch Holiday Extras kommt zwischen dem Kunden und Holiday Extras ein Vermittlungsvertrag zustande. Die Erteilung des Buchungs-/Vermittlungsauftrages durch den Kunden sowie die Annahme des Buchungs-/Vermittlungsauftrages durch Holiday Extras bedürfen keiner bestimmten Form. b) Der Kunde ist an seinen Vermittlungsauftrag in der Form gebunden, dass Holiday Extras sein in der Buchung liegendes Vertragsangebot an den Anbieter der jeweiligen Leistung als Vertreter und Empfangsboten des jeweiligen Anbieters entgegennimmt. c) Mit der Annahme seines Buchungs-/Vermittlungsauftrages durch Holiday Extras unterbreitet der Kunde demnach dem jeweiligen Anbieter ein rechtsverbindliches Angebot auf Abschluss des Vertrages über die betreffende Leistung. An dieses Angebot sowie den entsprechenden Vermittlungsauftrag ist der Kunde, soweit eine andere Bindungsfrist im Rahmen des Buchungsauftrages nicht ausdrücklich vereinbart ist, drei Werktage gebunden. d) Weicht die Buchungsbestätigung, welche Holiday Extras als Vermittler namens und in Vollmacht des jeweiligen Anbieters an den Kunden übermittelt vom Buchungs-/Vermittlungsauftrag des Kunden ab, so liegt ein neues Angebot des jeweiligen Anbieters vor. Der jeweilige Anbieter ist an dieses neue Angebot für die Dauer von zehn Tagen gebunden. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, soweit der Kunde das Angebot durch ausdrückliche Erklärung, Leistung von Anzahlung und/oder Restzahlung oder durch Inanspruchnahme der Leistung annimmt.

3.3. Bei Buchungen, die ohne individuelle Kommunikation über ein Online-Buchungsverfahren (Vertrag im elektronischen Geschäftsverkehr) erfolgen, gilt für den Vertragsabschluss: a) Dem Kunden wird der Ablauf der Onlinebuchung im entsprechenden Internetauftritt von Holiday Extras erläutert. b) Dem Kunden steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Onlinebuchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird. c) Die zur Durchführung der Onlinebuchung angegebenen Vertragssprachen sind angegeben. Rechtlich maßgeblich ist ausschließlich die deutsche Sprache. d) Soweit der Vertragstext von Holiday Extras im Onlinebuchungssystem gespeichert wird, wird der Reisende über diese Speicherung und die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet. e) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) "zahlungspflichtig buchen" erteilt der Kunde Holiday Extras den verbindlichen Vermittlungsauftrag. Der Kunde ist an seinen Vermittlungsauftrag in der Form gebunden, dass Holiday Extras sein in der Buchung liegendes Vertragsangebot an den Anbieter der jeweiligen Leistung als Vertreter und Empfangsboten des jeweiligen Anbieters entgegennimmt. f) Dem Kunden wird der Eingang seines Buchungs- und Vermittlungsauftrag unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt. g) Die Erteilung des Buchungs- und Vermittlungsauftrags durch Betätigung des Buttons "zahlungspflichtig buchen" begründet keinen Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen eines Vertrages mit dem jeweiligen Anbieter. Der Anbieter ist vielmehr frei in ihrer Entscheidung, das Vertragsangebot des Kunden anzunehmen oder nicht. h) Der Vertrag kommt durch den Zugang der Buchungsbestätigung zu Stande, welche Holiday Extras als Vermittler und Erklärungsbote namens des jeweiligen Anbieters dem Kunden übermittelt. i) Erfolgt die Buchungsbestätigung sofort nach Betätigung des Buttons "zahlungspflichtig buchen“ und dem dadurch erteilten Buchungs- und Vermittlungsauftrag durch sofortige Darstellung dieser Buchungsbestätigung am Bildschirm (Buchung in Echtzeit), so kommt der Vertrag mit dem jeweiligen Anbieter mit Zugang und Darstellung dieser Buchungsbestätigung beim Kunden an dessen Bildschirm zu Stande, ohne dass es einer Zwischenmitteilung über den Eingang seiner Buchung nach f) bedarf. In diesem Fall wird dem Kunden die Möglichkeit zur Speicherung und zum Ausdruck der Buchungsbestätigung angeboten. Die Verbindlichkeit des Vertrages mit dem jeweiligen Anbieter ist jedoch nicht davon abhängig, dass der Kunde diese Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck nutzt. Holiday Extras wird dem Kunden zusätzlich eine Ausfertigung der Buchungsbestätigung per E-Mail, E-Mail-Anhang, Post oder Fax übermitteln.

3.4. Holiday Extras weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Ziff. 5 & 9 BGB) bei Verträgen über Personenbeförderung sowie über Reiseleistungen nach § 651a BGB (Pauschalreiseverträge und Verträge, auf die die §§ 651a ff. BGB analog angewendet werden), die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk und Telemedien) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651i BGB bei Pauschalreisen. Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht.

4 Allgemeine Vertragspflichten von Holiday Extras

4.1. Holiday Extras wird zwar als Vermittler tätig, hat aber nicht die Stellung eines Reisebüros. Demgemäß trifft Holiday Extras keine Verpflichtung zur Beratung, zur Aufklärung oder zu sonstigen Hinweisen, Maßnahmen oder Beschaffungen betreffend Einreise- und Visabestimmungen Gesundheitsbestimmungen Reiseversicherungen Leistungsfähigkeit und Bonität der vermittelten Anbieter.

4.2. Die vertragliche Leistungspflicht von Holiday Extras besteht, nach Maßgabe dieser Vermittlungsbedingungen, in der Vornahme der zur Durchführung des Vermittlungsauftrags notwendigen Handlungen entsprechend dem Buchungsauftrag des Kunden, sowie der Abwicklung der Buchung, insbesondere der Übergabe der Reiseunterlagen, soweit diese nicht nach dem mit dem jeweils vermittelten Anbieter getroffenen Vereinbarung direkt dem Kunden übermittelt werden.

4.3. Bei der Erteilung von Hinweisen und Auskünften zu den vermittelten Leistungen selbst haftet Holiday Extras im Rahmen des Gesetzes und der vertraglichen Vereinbarungen für die richtige Auswahl der Informationsquelle und die korrekte Weitergabe an den Kunden. Ein Auskunftsvertrag mit einer vertraglichen Hauptpflicht zur Auskunftserteilung kommt nur bei einer entsprechenden ausdrücklichen Vereinbarung zustande. Für die Richtigkeit erteilter Auskünfte haftet Holiday Extras unbeschadet der sich aus einem Vertragsverhältnis, einer unerlaubten Handlung oder einer sonstigen gesetzlichen Bestimmung gemäß § 675 Abs. (2) BGB ergebenden Verantwortlichkeit nur dann, wenn und soweit ein besonderer Auskunftsvertrag abgeschlossen wurde.

5 Bezahlung

5.1. Holiday Extras steht, ungeachtet seiner Tätigkeit als Inkassobevollmächtigte des Anbieters, auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen über den Geschäftsbesorgungsvertrag (§§ 669, 670 BGB) ein unmittelbarer Anspruch auf Bezahlung des Preises der vermittelten Leistungen gegen den Kunden zu.

5.2. Holiday Extras ist demnach berechtigt, Anzahlungen entsprechend den Reise-und Zahlungsbestimmungen der vermittelten Unternehmen zu verlangen, soweit diese wirksam vereinbart sind und rechtswirksame Anzahlungsbestimmungen enthalten. Weitergehende Anzahlungen kann Holiday Extras unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen insbesondere des § 651 k BGB (Pflicht zur Kundengeldabsicherung bei Pauschalreisen), erheben, wenn insoweit hierzu eine ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde.

5.3. Vom Kunden beauftragte und eingeschaltete Reisebüros sind zum Inkasso der vom Kunden an Holiday Extras zu leistenden Zahlungen nur dann bevollmächtigt, wenn diese Zahlungsmöglichkeit in der Buchungsbestätigung ausdrücklich angegeben ist.

5.4. Kreditkartenzahlungen sind nur dann möglich, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Entsprechendes gilt für Zahlung durch Überweisung. Soweit Kreditkartenzahlung oder Zahlung per Lastschrift vereinbart wurde, ist Holiday Extras sofort nach Erteilung der Buchungsbestätigung zum entsprechenden Einzug ermächtigt.

5.5. Für die Rechtzeitigkeit von Zahlungen kommt es auf den Zeitpunkt der Gutschrift auf dem Konto von Holiday Extras an. Erfolgt die fällige Zahlung durch den Kunden nicht, insbesondere wegen Unmöglichkeit der Belastung der Kreditkarte, Bankprotest bei Lastschrift, vom Kunden selbst veranlasste Rückbuchungen oder aus anderen, vom Kunden zu vertretenden Gründen, obwohl Holiday Extras seine Vermittlungsleistungen ordnungsgemäß erbracht hat und die vermittelten Anbieter zur Erbringung ihrer vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage sind und ohne dass ein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, so ist Holiday Extras berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung namens und in Vollmacht der jeweiligen Anbieter deren Rücktritt vom jeweiligen Vertrag zu erklären und den Kunden namens und in Vollmacht des Anbieters und als deren Inkassobevollmächtigten mit Stornokosten gemäß Ziffer 7. dieser Bedingungen zu belasten.

5.6. Dem Zahlungsanspruch von Holiday Extras gegenüber kann der Kunde Ansprüche gegenüber dem vermittelten Anbieter, insbesondere aufgrund mangelhafter Erfüllung des vermittelten Vertrages, nicht im Wege der Zurückbehaltung oder Aufrechnung entgegenhalten, es sei denn, dass für das Entstehen solcher Ansprüche eine schuldhafte Verletzung von Vertragspflichten von Holiday Extras ursächlich oder mitursächlich geworden ist oder Holiday Extras aus anderen Gründen gegenüber dem Kunden für die geltend gemachten Gegenansprüche unmittelbar haftet.

6 Reiseunterlagen

6.1. Den Kunden trifft die Pflicht, Vertrags- und Reiseunterlagen, die dem Kunden durch Holiday Extras ausgehändigt wurden, insbesondere Buchungsbestätigungen, Hotelgutscheine, Loungetickets, Ferienhausvoucher, Parkberechtigungsnachweise, Einfahrtskarten und sonstige Reiseunterlagen auf Richtigkeit und Vollständigkeit, insbesondere auf die Übereinstimmung mit der Buchung und dem Vermittlungsauftrag zu überprüfen.

6.2. Der Kunde ist verpflichtet, Holiday Extras über dem Kunden erkennbare Fehler, Abweichungen, fehlende Unterlagen oder sonstigen Unstimmigkeiten unverzüglich zu unterrichten. Kommt der Kunde dieser Pflicht nicht nach, so kann eine Schadensersatzverpflichtung von Holiday Extras bezüglich eines hieraus dem Kunden entstehenden Schaden nach den gesetzlichen Bestimmungen über die Schadensminderungspflicht (§ 254 BGB) eingeschränkt oder ganz ausgeschlossen sein.

7 Rücktritt und Umbuchung bei Hotel-, Lounge- und Parkplatzbuchungen

7.1. Die von Holiday Extras vermittelten Anbieter von Hotel-, Lounge- und Parkplatzbuchungen räumen dem Kunden ein vertragliches Rücktrittsrecht nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen ein. Stornierungen von vermittelten Leistungen können schriftlich, per E-Mail, per Telefax, per Internet, über das vom Kunden eingeschaltete Reisebüro per CRS, telefonisch oder persönlich erfolgen. Ausschlaggebend für den Zeitpunkt, an dem die Stornierung wirksam wird, ist der Zugang der Erklärung bei Holiday Extras (HOLIDAY EXTRAS GMBH). Bei Stornierung vor dem gebuchten Leistungstag sind an Holiday Extras als Inkassobevollmächtigte des jeweils vermittelten Anbieters folgende pauschale Entschädigungen zu bezahlen.

Die Berechnung der Stornogebühren richtet sich hier nach dem jeweils vom Kunden gebuchten Tarif des Leistungsträgers und stellt sich dar wie folgt:

a) Kostenlos stornierbare Buchungen:

Soweit der Kunde die vermittelte Leistung im Rahmen eines bis zum Vortag kostenlos stornierbaren Produkts gebucht hat, gilt:

  • Umbuchungen von Hotel-, Lounge- oder Parkplatzleistungen (Änderungen hinsichtlich der Leistungsart, des -termins, des -ortes sowie der -uhrzeit) sind jederzeit bis 23:59 Uhr des Vortages kostenfrei möglich.

  • Bei Nichtinanspruchnahme von Hotel-, Lounge- oder Parkplatzleistungen, ohne dass vorher eine Stornierung oder Umbuchung erfolgt ist (No Show) wird der gesamte Leistungspreis als Stornoentschädigung des vermittelten Leistungsträgers einbehalten. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, nachzuweisen, dass dem von Holiday Extras vermittelten Leistungsträger überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die vorbezeichnete Stornopauschale. Ggf. vorzunehmende (Teil-)erstattungen des gebuchten Leistungspreises im Zahlungswege sind in diesem Fall ausgeschlossen, soweit die jeweils gegenständliche Kundenbuchung durch Einlösung eines Gutscheins erfolgte. In diesem Fall ist Holiday Extras vom vermittelten Leistungsträger bevollmächtigt, einen Wertgutschein im entsprechenden Gegenwert auszustellen. Dieser Gutschein wird von Holiday Extras als Zahlungsmittel ausgestellt und kann bei Holiday Extras jederzeit innerhalb der Regelverjährung zur Buchung von Parkplätzen, Hotels und Lounges, die von Holiday Extras vermittelt werden, eingelöst werden.

  • Bei Stornierung einer Hotelleistung am gebuchten Leistungstag ist Holiday Extras vom vermittelten Leistungsanbieter beauftragt und berechtigt, Stornogebühren im Wert von 80% des Buchungswerts der vermittelten Hotelleistung (ohne Add-ons) einzubehalten und den Differenzbetrag von 20% an den Kunden zu erstatten. Eine solche Teilerstattung im Zahlungswege ist jedoch ausgeschlossen, soweit die jeweils gegenständliche Kundenbuchung ganz oder teilweise durch Einlösung eines Gutscheins erfolgte. In diesem Fall ist Holiday Extras vom vermittelten Leistungsträger bevollmächtigt, einen Wertgutschein im entsprechenden Gegenwert auszustellen. Dieser Gutschein wird von Holiday Extras als Zahlungsmittel ausgestellt und kann bei Holiday Extras jederzeit innerhalb der Regelverjährung zur Buchung von Parkplätzen, Hotels und Lounges, die von Holiday Extras vermittelt werden, eingelöst werden.

  • Bei Stornierung einer Lounge- oder Parkplatzleistung am gebuchten Leistungstag ist Holiday Extras vom vermittelten Leistungsanbieter beauftragt und berechtigt, Stornogebühren im Wert von 50% des Buchungswerts der vermittelten Lounge- oder Parkplatzleistung (ohne Add-ons) einzubehalten und den Differenzbetrag von 50% an den Kunden zu erstatten. Eine solche Teilerstattung im Zahlungswege ist jedoch ausgeschlossen, soweit die jeweils gegenständliche Kundenbuchung durch ganz oder teilweise durch Einlösung eines Gutscheins erfolgte. In diesem Fall ist Holiday Extras vom vermittelten Leistungsträger bevollmächtigt, einen Wertgutschein im entsprechenden Gegenwert auszustellen. Dieser Gutschein wird von Holiday Extras als Zahlungsmittel ausgestellt und kann bei Holiday Extras jederzeit innerhalb der Regelverjährung zur Buchung von Parkplätzen, Hotels und Lounges, die von Holiday Extras vermittelt werden, eingelöst werden.

  • Bei Stornierung von Hotel-, Lounge- oder Parkplatzleitungen bis 23.59 Uhr am Vortag, ist Holiday Extras vom vermittelten Leistungsanbieter beauftragt und berechtigt, den vollen Buchungswert der stornierten vermittelten Leistung (ohne Add-ons) zu erstatten. Eine solche Erstattung des gebuchten Leistungspreises im Zahlungswege ist jedoch ausgeschlossen, soweit die jeweils gegenständliche Kundenbuchung ganz oder teilweise durch Einlösung eines Gutscheins erfolgte. In diesem Fall ist Holiday Extras vom vermittelten Leistungsträger bevollmächtigt, einen Wertgutschein im entsprechenden Gegenwert auszustellen. Dieser Gutschein wird von Holiday Extras als Zahlungsmittel ausgestellt und kann bei Holiday Extras jederzeit innerhalb der Regelverjährung zur Buchung von Parkplätzen, Hotels und Lounges, die von Holiday Extras vermittelt werden, eingelöst werden.

b) Sparpreis Buchungen

Soweit der Kunde die vermittelte Leistung im Rahmen eines Sparpreis-Tarifs gebucht hat, gilt:

  • Umbuchungen von Hotel-, Lounge- oder Parkplatzleistungen (Änderungen hinsichtlich der Leistungsart, des -termins, des -ortes sowie der -uhrzeit) sind nicht möglich.

  • Stornierungen von Hotel-, Lounge- oder Parkplatzleistungen erfolgen nach Maßgabe der vorstehenden Bedingungen des bis zum Vortag kostenlos stornierbaren Tarifs gem. Ziffer 7.1 a) aa).

c) Nicht stornierbare Buchungen

Soweit der Kunde die vermittelte Leistung im Rahmen eines Nicht-stornierbaren-Tarifs gebucht hat, gilt:

  • Umbuchungen von Hotel-, Lounge- oder Parkplatzleistungen (Änderungen hinsichtlich der Leistungsart, des -termins, des -ortes sowie der -uhrzeit) sind nicht möglich.

  • Bei Stornierung von Hotel-, Lounge- oder Parkplatzleitungen unabhängig vom Zeitpunkt der Stornierung wird der gesamte Leistungspreis als Stornoentschädigung des vermittelten Leistungsträgers einbehalten. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, nachzuweisen, dass dem von Holiday Extras vermittelten Leistungsträger überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die vorbezeichnete Stornopauschale.

8 Pflichten von Holiday Extras bei Reklamationen des Kunden gegenüber den vermittelten Anbietern

8.1. Bei Reklamationen oder der sonstigen Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber den vermittelten Anbietern beschränkt sich die Verpflichtung von Holiday Extras auf die Erteilung aller Informationen und Unterlagen, die für den Kunden hierfür von Bedeutung sind, insbesondere die Mitteilung von Namen und Adressen der gebuchten Anbieter.

8.2. Eine Verpflichtung von Holiday Extras zur Entgegennahme und/oder Weiterleitung entsprechender Erklärungen oder Unterlagen besteht nicht.

8.3. Bezüglich etwaiger Ansprüche des Kunden gegenüber den vermittelten Anbietern besteht gleichfalls keine Pflicht von Holiday Extras zur Beratung über Art, Umfang, Höhe, Anspruchsvoraussetzungen und einzuhaltende Fristen oder sonstige rechtliche Bestimmungen.

9 Haftung von Holiday Extras

9.1. Die Haftung von Holiday Extras aus dem Vermittlungsvertrag für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von Holiday Extras oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Holiday Extras beruhen, ist nicht beschränkt.

9.2. Soweit Holiday Extras eine entsprechende vertragliche Pflicht nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden übernommen hat, haftet sie nicht für das Zustandekommen von dem Buchungswunsch des Kunden entsprechenden Verträgen mit den zu vermittelnden Anbietern.

9.3. Soweit Holiday Extras bezüglich der gebuchten Leistungen nicht nach den Grundsätzen des § 651 a Abs. 2 BGB und den entsprechenden Grundsätzen der Rechtsprechung den Anschein erweckt, vertraglich vorgesehene Leistungen als eigene Leistungen zu erbringen und demnach ausschließlich Vermittler der gebuchten Leistungen ist, haftet Holiday Extras nicht für die Leistungserbringung, für Leistungsausfälle, für Mängel der Leistungen und ebenfalls nicht für Personen- oder Sachschäden, ausgenommen, dass für die Entstehung eines Schadens eine Verletzung eigener vertraglicher oder gesetzlicher Pflichten durch Holiday Extras ursächlich oder mitursächlich geworden ist. Hiervon unberührt bleibt die vertragliche und gesetzliche Haftung von Holiday Extras als Vermieter, soweit Holiday Extras Parkplatz- und/oder Shuttleleistungen aufgrund entsprechender vertraglicher Vereinbarungen als eigene Leistung erbringt.

10 Verjährung

10.1. Ansprüche des Kunden aus dem Vermittlungsvertrag, die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen, einschließlich vertraglicher Ansprüche auf Schmerzensgeld, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von Holiday Extras oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Holiday Extras beruhen, verjähren in drei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Holiday Extras oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Holiday Extras beruhen.

10.2. Alle übrigen Ansprüche aus dem Vermittlungsvertrag verjähren in einem Jahr.

10.3. Die Verjährung nach Ziff. 10.1 und 10.2 beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Kunde von den Umständen, die den Anspruch gegen Holiday Extras begründen und dieser selbst als Anspruchsgegner Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.

10.4. Schweben zwischen dem Kunden und Holiday Extras Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder Holiday Extras die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

11 Alternative Streitbeilegung

Holiday Extras weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeile- gung darauf hin, dass Holiday Extras nicht an einer freiwilligen Verbraucher- streitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Vermittlungsbedingungen für Holiday Extras verpflichtend würde, informiert Holiday Extras die Verbraucher hierüber in geeigneter Form. Holiday Extras weist für alle Verträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.

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